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   BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73   

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https://dejure.org/1973,2442
BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73 (https://dejure.org/1973,2442)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1973 - I B 89.73 (https://dejure.org/1973,2442)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1973 - I B 89.73 (https://dejure.org/1973,2442)
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  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73
    In der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung der Zeitpunkt des Ergehens der letzten Verwaltungsentscheidung ist(Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [JZ 1969, 702 = DVBl. 1970, 287 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12] undvom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [GewArch.

    1970, 115 = JR 1970, 192 = VerwRspr.

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73
    Ferner ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden bei Ausweisungen auch generalpräventive Erwägungen berücksichtigen dürfen (BVerwGE 35, 291; fernerUrteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 52.70 und BVerwG I C 33.72 -).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73
    Ferner ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden bei Ausweisungen auch generalpräventive Erwägungen berücksichtigen dürfen (BVerwGE 35, 291; fernerUrteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 52.70 und BVerwG I C 33.72 -).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73
    In der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung der Zeitpunkt des Ergehens der letzten Verwaltungsentscheidung ist(Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 - [JZ 1969, 702 = DVBl. 1970, 287 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12] undvom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [GewArch.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 52.70

    Ausweisung und Abschiebung eines Ausländers - Verurteilung wegen begangener

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1973 - I B 89.73
    Ferner ist bereits geklärt, daß die Ausländerbehörden bei Ausweisungen auch generalpräventive Erwägungen berücksichtigen dürfen (BVerwGE 35, 291; fernerUrteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 52.70 und BVerwG I C 33.72 -).
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